AGB VPS/ASP
Jeglichen Vereinbarungen mit VPS-Sprechern liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VPS/ASP zugrunde.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Die Verwendung ist den Mitgliedern der VPS/ASP vorbehalten und sie gelten ausschliesslich für die Mitglieder der VPS/ASP.
Die VPS/ASP-Tarifliste ist integrierender Bestandteil der AGB
Mit der Bezahlung der Sprachaufnahme gehen die Nutzungsrechte auf die/den AuftraggeberIn über; jedoch aus- schliesslich im folgenden vereinbarten Rahmen, zum vereinbarten Zweck und mittels des vereinbarten Mediums.
1. Honorare und separate Vereinbarungen:
Für die Höhe der einzelnen Honorare gilt die jeweils aktuelle Tarifliste der VPS/ASP. Sie ist auf der Homepage (www.vps-asp.ch) ersichtlich und kann jederzeit herunter geladen werden, ausserdem liegt sie auch in den Produktionsstudios zur Einsichtnahme bereit. Bei Auftragsvolumina, welche die geregelten Tarife übersteigen, gilt jeweils das zwischen SprecherIn und AuftraggeberIn vereinbarte Honorar. Auftragsvolumina mit einer langjährigen Verpflichtung bedürfen eines speziellen Vertrags.
1.1. Adress- / Datums- / Händler-Nennungen
Für Adress-/Datums-/Händlernennungen enthält die Honorarliste der VPS/ASP besondere Tarife.
1.2. Autorenkorrektur
Für Autorenkorrekturen enthält die Honorarliste der VPS/ASP besondere Tarife.
1.3. Buy Out
Im Falle eines Buy Outs One Media zeitlich unbegrenzt empfiehlt die VPS/ASP den Grundspot-Tarif plus den vierfachen Wiederverwendungs-Tarif der jeweiligen Sparte.
Im Falle eines Buy Outs All Media für ein Jahr empfiehlt die VPS/ASP den Grundspot-Tarif plus den vierfachen Wiederverwendungs-Tarif der jeweiligen Sparte.
Für die Verlängerung des Buy Outs All Media für ein weiteres Jahr empfiehlt die VPS/ASP den Grundspot- Tarif plus den zweifachen Wiederverwendungs-Tarif der jeweiligen Sparte.
Im Falle eines Buy Outs All Media zeitlich unbegrenzt empfiehlt die VPS/ASP den Grundspot-Tarif plus 300 Prozent.
1.4. Industriefilme / Dokumentarfilme
Bei Sprachaufnahmen für Industriefilme wird die verwendete, gesprochene Zeit vergütet. Die Erfassung der gesprochenen Minuten orientiert sich am normalen Lesefluss; Atmungspausen gehören zum Text.
Es gilt der Kommentar-Tarif. Für Non-profit- / Non-commercial-Dokumentarfilme kann eine separate Vereinbarung getroffen werden.
Sind vor Arbeitsbeginn umfangreiche redaktionelle Anpassungen oder Überarbeitungen des Textes notwendig, wird ein auszuhandelndes Zusatzhonorar fällig.
1.5. Hörbücher / Lipsync für Spielfilme / Lipsync für Trickfilme
Der Tages- oder Halbtagesansatz versteht sich für die reine Aufnahmedauer im Studio. Jeder weitere Aufwand, z.B. Vorbereitungszeit muss zusätzlich entschädigt werden.
1.6. Layout
Mit der Bezahlung eines Layouts erhält die/der AuftraggeberIn das Recht, die Sprachaufnahme für Präsentationen und Markttests zu verwenden. Im Layoutstadium ist es der/dem AuftraggeberIn ferner gestattet, eine beliebige Anzahl von Motiven aus dem Sprachmaterial zu erstellen. Die Layouts dürfen jedoch keinesfalls ohne vorheriges Einverständnis der/des SprecherIn ausgestrahlt oder anderweitig einer breiten Öffentlichkeit z.B. zu Werbe-, Informations- oder Verkaufszwecken zugänglich gemacht werden. Für den Fall der Ausstrahlung - ohne Neuaufnahme - ist die Differenz zwischen Layout- Tarif und Grundspot- Tarif zu bezahlen. Das Studio resp. der Produzent ist verpflichtet, der/dem SprecherIn die Verwendung des Layouts als Spot zu melden.
1.7. Lokaltarife
Für Audio- und Visual-Spots, die nur auf einem einzigen kleinen Lokal-Sender ausgestrahlt werden, können im Einzelfall Lokaltarife vereinbart werden.
1.8. Reminder
Für Reminder gilt ein besonderer Tarif. Wenn die/der SprecherIn extra dafür aufgeboten wird, gilt der Hauptspot-Tarif.
1.9. «Tag On»
Wird ein Hauptspot immer mit dem «Tag On» gesendet (und in der gleichen Session aufgenommen) wird ein Hauptspot verrechnet. Wird der «Tag On» mit verändertem oder neuem Bild verwendet, oder getrennt gesendet gilt der Wiederverwendungstarift.
1.10. Umnutzung
Verwendet die/der AuftraggeberIn eine Sprachaufnahme oder Teile einer Sprachaufnahme zur Herstellung z.B. eines anderen oder neuen Audio-, resp. Visual-Spots, so wird jeweils ein Wiederverwendungs- resp. im Falle eines Wechsels zu einem andern Medium, ein Umnutzungshonorar fällig.
Unterschieden werden für die Umnutzungshonorare nachfolgende Medien:
- Fernsehen - Kino - Radio - Stadion
- POS/Laden - InternetDVD/CD/Kassette
1.11. Visual-Spots für Internet/POS/DVD
- Industrie-/Dokumentarfilm - Telematik/Telefon - Öffentliche Verkehrsmittel - Podcast
- Hörbücher
Für Visual-Spots die ausschliesslich für Internet/POS/DVD produziert werden, gilt der Visual-Spot-Tarif. In Ausnahmefällen (kleine Firmen) kann der Audio-Spot-Tarif zur Anwendung kommen.
1.12 Weiterverwendung
Ein Audio- oder Visual-Spot kann nach Ablauf des einjährigen Senderechts in unveränderter Form weiterverwendet werden. Dafür wird ein Weiterverwendungshonorar fällig.
1.13. Wiederverwendung
Eine Aufnahme (oder Teile davon) kann auch für zusätzliche Spots verwendet werden, z.B. ein Jingle oder ein Claim, der bei weiteren Spots angehängt wird. Dafür wird ein Wiederverwendungshonorar fällig.
2. Annullation / Nicht-Verwendung einer Aufnahme
Für den Fall, dass ein Produktionstermin von der/vom AuftraggeberIn nicht eingehalten werden kann, wird ein Ausfallhonorar in der Höhe eines Audio-Layouts zur Zahlung an die/den SprecherIn fällig; es sei denn, die/der AuftraggeberIn sagt die Produktion rechtzeitig, d.h. mindestens 18 Stunden vor dem vereinbarten Termin, ab.
Wird eine Sprachaufnahme nicht verwendet, so wird mindestens ein Ausfallhonorar in der Höhe eines Layouts fällig. Grössere Volumina bedürfen einer separaten Vereinbarung.
3. Option
So lange eine Option noch nicht zur Festbuchung geworden ist, kann sie von beiden Seiten nach Absprache aufgelöst werden. Bei Nichtzustandekommen des Auftrags von Seiten des Produzenten, oder anderweitiger Belegung des Termins von Seiten der/des SprecherIn, muss die Option mindestens 18 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, andernfalls wird ein Ausfallhonorar in der Höhe eines Audio-Layouts fällig.
4. Exklusivität
Die Abgeltung der Sprachaufnahme begründet kein Konkurrenzverbot für den/die SprecherIn. Totale Exklusivität (z.B. keine andere Werbung des/der SprecherIn für einen bestimmten Zeitraum) oder Produktexklusivität (z.B. keine andere Automobilwerbung für einen bestimmten Zeitraum) kann jedoch gegen ein im Einzelfall auszuhandelndes Zusatzhonorar vereinbart werden. Die Exklusivitätsvereinbarung bedarf der Schriftform.
5. Verwendung/Senderechte
Die Senderechte für Audio- und Visual-Spots gelten für ein Jahr ab Erstausstrahlung. Für jedes folgende Jahr gilt der Weiterverwendungstarif. Alle anderen Aufnahmen gelten zeitlich unbegrenzt. Ausnahme: Auftragsvolumina mit einer langjährigen Verpflichtung bedürfen einer besonderen schriftlichen Verein- barung.
6. Informationspflicht:
Die/der AuftraggeberIn ist verpflichtet, der/dem SprecherIn mitzuteilen, wenn eine Sprachaufnahme über den ursprünglich vereinbarten Zeitraum hinaus, sowie in einem anderen Medium oder Land verwendet wird.
7. Spesen
Die Reisespesen werden nach geregelten Spesensätzen, die auf Grund der SBB-Preise festgelegt sind, vergütet. Im Umkreis bis zu 20 Kilometern Wohnort - Aufnahmestudio fallen keine Spesen an.
8. Haftung
Die/der SprecherIn haftet nicht für den Inhalt der Produktionen.
9. Geltung der AGB
Die vorstehenden AGB gelten mit Auftragsvergabe an die/den SprecherIn als vereinbart, im Übrigen gelten nicht automatisch die AGB der/des AuftraggeberIn.
10. Anzuwendendes Recht / Gerichtsstand
Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Wohnsitz oder Sitz der beklagten Partei oder der Ort, an dem die/der SprecherIn gewöhnlich ihre/seine Arbeit verrichtet (Art. 24 GestG).
Stand 1.1.2011
Download der Allgemeinen Geschäftsbedingungen VPS-ASP
Weitere Informationen unter www.vps-asp.ch
